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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Wessels Immobilien“

1.Das Verwenden unserer Angebote bedeutet akzeptieren unserer nachfolgenden genannten Geschäftsbedingungen.Eine Vermittlungsgebühr wird von uns nur im Erfolgsfall, also bei Vertragsabschluß, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben, jedoch auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.

2. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart.Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenseratzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.

3. Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenem Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.

4. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß.

5. Die ortsübliche Maklergebühr beträgt:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke 5,25% des Kaufpreises zzgl. gültiger MwSt.
  • Eigentumswohnungen 5,25% des Kaufpreises zzgl. gültiger MwSt.
  • Mietobjekte, zu Wohnzwecken dienend 2 Monatsmieten netto zzgl. gültiger MwSt.
  • Mietobjekte, nicht zu Wohnzwecken dienend 2 Monatsmieten netto zzgl. gültiger MwSt.

6. Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies unter Angabe der Quelle innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.

7. Als Gerichtsstand für beide Teile gilt Schwerin. Telefonische oder sonstige mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
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Rechts