Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Wessels Immobilien“
1. Das Verwenden unserer Angebote bedeutet akzeptieren unserer nachfolgenden genannten Geschäftsbedingungen.
Eine Vermittlungsgebühr wird von uns nur im Erfolgsfall für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben, jedoch auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form.
2. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Irrtum und Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten
3. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenseratzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4. Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenem Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.
5. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß.
6. Die ortsübliche Maklergebühr beträgt:
• bebaute und unbebaute Grundstücke 6,25% des Kaufpreises inclusive gültiger MwSt.
• Eigentumswohnungen 6,25% des Kaufpreises inclusive gültiger MwSt.
• Mietobjekte, die zu Wohnzwecken dienen und zu deren Nachweis wir beauftragt werden, 2,38 Monatsgrundmieten inclusive gültiger MwSt.
• Mietobjekte, zur gewerblichen Nutzung dienend, 2 Monatsgrundmieten zzgl. gültiger MwSt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Diese Gerichtsstandklausel richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Telefonische oder sonstige mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.
Eine Vermittlungsgebühr wird von uns nur im Erfolgsfall für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben, jedoch auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form.
2. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Irrtum und Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten
3. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenseratzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4. Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenem Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.
5. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß.
6. Die ortsübliche Maklergebühr beträgt:
• bebaute und unbebaute Grundstücke 6,25% des Kaufpreises inclusive gültiger MwSt.
• Eigentumswohnungen 6,25% des Kaufpreises inclusive gültiger MwSt.
• Mietobjekte, die zu Wohnzwecken dienen und zu deren Nachweis wir beauftragt werden, 2,38 Monatsgrundmieten inclusive gültiger MwSt.
• Mietobjekte, zur gewerblichen Nutzung dienend, 2 Monatsgrundmieten zzgl. gültiger MwSt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Diese Gerichtsstandklausel richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Telefonische oder sonstige mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.